News

Änderungen bei der Energie-Einsparverordnung: Das müssen Sie jetzt beachten!

Datum: 25.11.2013

Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Erneuerung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Für Bauherren, Mieter und Immobilienbesitzer ergeben sich damit neue Pflichten und Rechte. Wer neu baut, muss ab 2016 erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Ab 2021 soll nur noch im Niedrigstenergiegebäudestandard gebaut werden. Wer einen über 30 Jahre alten Heizkessel sein Eigen nennt, muss den Kessel innerhalb von zwei Jahren modernisieren, wenn er nicht schon vor 2002 in seinem Gebäude gewohnt hat. Und auch beim Energieausweis gibt es Änderungen: Bei Verkauf und Vermietung sollen die energetischen Kennwerte und die Effizienzklasse bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Der Energieausweis muss nun schon bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Gerne berate ich Sie umfassend über die Änderungen, die Sie bei Ihrem geplanten Neubau oder der energetischen Sanierung im Bestand schon heute beachten sollten. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit mir auf.

Eine detaillierte Änderungsübersicht der EnEV 2014 finden Sie hier.

Zertifizierungen & Mitgliedschaften