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ACHTUNG: Aktion beendet, alle verfügbaren Gutscheine sind aufgebraucht! BAFA-Gutscheinaktion für Vor-Ort-Beratungen: 250 € Zuschuss zusätzlich pro Beratung!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt ab 03.09.2013 für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 1000 Gutscheine in Höhe von je 250 Euro für Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort zur Verfügung.
Der Gutschein richtet sich an die Empfänger einer Energieberatung, d. h. vorrangig an Eigentümer von Wohngebäuden und kann von diesen über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de, Energie, Energiesparberatung, Gutschein-Aktion elektronisch abgerufen werden.
So kann der Gutschein genutzt werden:
- Über die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de können qualifizierte Energieberater in der näheren Umgebung gefunden werden.
- Nach der Beauftragung des Energieberaters muss dieser spätestens bis zum 31.12.2013 den Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung beim BAFA beantragen.
- Beim Beratungstermin händigt der Beratungsempfänger dem Energieberater den Gutschein aus.
- Der Gutscheinbetrag von 250 Euro wird auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen, sobald der Energieberater nach der Vor-Ort-Beratung die Unterlagen über den Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Verwendungsnachweiserklärung) und den Gutschein beim BAFA eingereicht hat.
Der Gutschein mindert somit für den Beratungsempfänger die Kosten der Energieberatung und gilt zusätzlich zu der Förderung, die das BAFA nach der Richtlinie für die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort direkt an qualifizierte Energieberater auszahlt.
Mit dem Gutschein ist eine Befragungsaktion verbunden, die zur weiteren Optimierung des Förderprogramms durchgeführt wird.
Der Gutschein gilt für Vor-Ort-Beratungen, für die ab dem 03.09.2013 bis spätestens zum 31.12.2013 einen Antrag auf Bezuschussung einer Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater beim BAFA gestellt wurde.
Das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung zielt darauf ab, bislang noch nicht genutzte Energieeffizienzpotentiale zu heben. Dies gilt insbesondere für den Altbestand von Wohngebäuden.
Quelle: BAFA