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EnEV 2014: 30 Jahre alte Heizung erneuern Pflicht!

Datum: 03.03.2015

 

Hausbesitzer müssen Energiesparverordnung bis Ende 2015 umsetzen

Heizkessel, die älter als dreißig Jahre sind, also vor dem 1. Januar 1985 zugelassen wurden, müssen erneuert werden. Das hat der Gesetzgeber im Zuge der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Der hohe Energieverbrauch der alten Kessel soll gestoppt und damit die Klimabelastung durch CO2-Ausstoß gemindert werden. Wer eine alte Heizung im Keller hat, erhält eine Frist bis zum Ende des Jahres 2015, dann muss die Heizung durch einen modernen Brennwertkessel, eine Niedertemperaturheizung oder durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Anlage ersetzt werden.

So läuft die Heizungsmodernisierung ab

Geplant ist, dass der Schornsteinfeger sowohl den Hausbesitzer über die Austauschpflicht informiert, als auch einer Behörde den Sachverhalt meldet. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro, die erhoben werden, wenn der Pflicht, die Heizung zu sanieren, nicht nachgekommen wird. Allerdings sind auch die Ausnahmen zahlreich: Wer vor Februar 2002 im eigenen Haus gewohnt hat, ist von der Pflicht ebenso befreit, wie Besitzer von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Wer jetzt ein Haus kauft, hat für die Heizungsmodernisierung zwei Jahre Zeit und wer mit Hilfe eines Sachverständigen nachweisen kann, dass die Erneuerung nicht wirtschaftlich ist, muss gar nicht erneuern. Viele Ausnahmen – unklare Lage.

Heizung erneuern – Holen Sie sich Rat von Energieberater Jörg Arndt

„Ein neuer Gas-Brennwertkessel kostet für ein Zweifamilienhaus inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5000 Euro“, erklärt Energieberater Jörg Arndt. Dazu kämen die Kosten für den Einbau und eine eventuelle Umrüstung des Schornsteins. Bei Ölgeräten liegen die Kosten etwas höher. Der unabhängige Energieberater kann Angebote von mehreren Anbietern einholen und prüfen, außerdem beantragt er die staatliche Förderung oder zinsgünstige Kredite, zum Beispiel von der KfW-Bank und sorgt so für die optimale und kostengünstigste Finanzierung. Er kann außerdem durch die Abstimmung von weiteren Maßnahmen, wie der Dämmung der Heizungsrohre und einem hydraulischen Abgleich dafür sorgen, dass sich der energetische Zustand der Heizanlage verbessert und so durch Einsparen beim Gasverbrauch spürbar die ständigen Kosten gesenkt werden. „Auch bei Heizungen, die noch nicht von der Austauschpflicht betroffen sind, kann sich die Investition lohnen“, meint Energieberater Jörg Arndt, „im Einzelfall kann aber nur die genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung Klarheit verschaffen.“ Wenn Sie betroffen sind oder Fragen haben vereinbaren Sie bitte einen Termin für weitere Informationen.

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