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Erste Abmahnungen wegen neuer Regeln für Energieausweise

Datum: 28.05.2014

Energieausweis EnEV 2013

Die neuen Regeln für die Energieausweise sollen Mietinteressenten und Käufern helfen, die energetische Qualität einer Immobilie zu erkennen. Vermieter und Verkäufer müssen daher entsprechende Angaben machen. „Verstöße gegen die neuen Vorschriften sind eine Ordnungswidrigkeit“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Ein Bußgeld müssen Anbieter von Immobilien zwar noch nicht fürchten, es gilt eine „Vorlaufzeit“ von einem Jahr, nach Angaben von Haus & Grund wurden aber bereits erste Abmahnung verschickt.

Das Wettbewerbsrecht muss gewahrt bleiben
Seit dem 1. Mai gilt: Wer eine Wohnung anbietet, muss in der Anzeige die Art des Energieausweises benennen und Energiebedarfs- oder Verbrauchswerte ebenso angeben wie die Energieträger für die Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. „Der Gesetzgeber wird die Einhaltung dieser Regeln schon allein deshalb überprüfen, um das Wettbewerbsrecht zu wahren“, meint auch Dipl.-Ing. Jörg Arndt von ARNDT Energiekonzepte. Daher sei es besser, die neuen Regeln von Anfang an einzuhalten. „Spätestens zum Besichtigungstermin muss auf jeden Fall ein gültiger Energieausweis vorliegen“, erklärt der Energieberater.

Lassen Sie sich über die neuen Regeln und Ihre Pflichten als Vermieter und Verkäufer umfassend beraten. Nehmen Sie dazu Kontakt mit ARNDT Energiekonzepte auf.

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