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Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht

Datum: 30.01.2015

Ab dem 1. März 2015 gelten attraktivere Bedingungen für Zuschüsse zu den Vor-Ort-Beratungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Wirkung ab 1. März 2015 die Zuschüsse zu den förderfähigen Beratungskosten auf 60 Prozent, beziehungsweise einen maximalen Betrag von 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten angehoben. Zusätzlich wird auch die Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen mit 100 Prozent, beziehungsweise maximal 500 Euro gefördert.


Mehr Flexibilität für Energieberater und Haus- und Wohnungseigentümer

Außerdem haben Sie bei einer Vor-Ort-Beratung nach der neuen Richtline größere Flexibilität, denn Sie können wählen, ob der Energieberatungsbericht eine zeitlich zusammenhängende Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus zum Inhalt hat oder Ihnen einen Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen anbietet, der nach und nach erfüllt werden kann. Damit Sie die staatlichen Fördermittel bei der Beratung voll ausschöpfen berate ich Sie gerne. Sprechen Sie mich einfach an!

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