Geförderte Vor-Ort-Energieberatung (BAFA)
Geförderte Vor-Ort-Beratung
Sie denken darüber nach, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes durch sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zu reduzieren? Dann empfehle ich Ihnen zunächst eine neutrale Beratung vor Ort, die den Zustand ihres Gebäudes erfasst, Wärmebrücken und Energieverluste aufdeckt, den Modernisierungsbedarf ermitteln und Hinweise für energieeffiziente Maßnahmen gibt Dabei können Sie bereits bei diese Beratung sich die staatlichen Fördermittel des BAFA zu nutzen machen.
Durchführung und Umfang
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat genaue Vorgaben für die "Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden" entwickelt. Bei dieser geförderten Vor-Ort-Energieberatung kann ich Ihnen als unabhängiger Energieberater mit BAFA-Zulassung eine detaillierte Zustandsanalyse Ihres individuellen Gebäudes geben.
Nach einer Gebäudebegehung wird dabei ein umfassender schriftlicher Bericht verfasst. Dieser enthält eine genaue Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes betreffend der Außenwände, Fenster und Haustüren, des Daches, der Keller- und Geschossdecken und Bodenplatten sowie des Zustands der Anlagentechnik (Heizung, Isolierung der Rohre, Verteilung und Warmwasserbereitung).
Außerdem werde ich Sie über die Möglichkeit des Einsatzes erneuerbarer Energien informieren, Energieeinsparpotentiale ermitteln und einen individuell auf Sie zugeschnittenen Maßnahmenplan mit einer konkreten Handlungsempfehlung erstellen. Dieser enthält bereits eine Einschätzung der Kosten unter Berücksichtigung der möglichen Fördermittel und des zu erwartenden Energie-Einsparpotentials.
Verglichen mit der Einstiegsberatung (Start-Beratung Energie) ist die geförderte Vor-Ort-Beratung die ausführlichere Variante. Der ausführliche Beratungsbericht ist bereits eine konkrete Grundlage für die zukünftigen Maßnahmen und Kosten.
Höhe der Beratungsförderung und Voraussetzungen
Die Förderung dieser Beratung durch das BAFA erfolgt dabei als Zuschuss direkt an den Berater, aktuell in Höhe von 800,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und max. 1.100,- Euro für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten. Es wird Ihnen lediglich ihr Eigenanteil in Rechnung gestellt.
Voraussetzung für eine Förderung durch die BAFA ist, das sich das Gebäude im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet, vor dem 31.01.2002 die Baugenehmigung bekommen hat und überwiegend (mit mehr als der Hälfte der Gebäudefläche) und ständig zu Wohnzwecken genutzt wird. Weitere Informationen und die komplette Richtlinie für die Beratung können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes (www.bafa.de) oder der KfW-Bank (www.kfw.de) erhalten.