KfW-Förderbegleitung

Nachweis erforderlich

Um die Fördermittel der KfW-Programme für energieeffizientes Sanieren zu bekommen, brauchen Sie den Nachweis eines anerkannten Sachverständigen. Im Förderantrag im Vorfeld von Modernisierungsmaßnahmen und im Verwendungsnachweis nach deren Durchführung soll der Energieberater den sinnvollen Einsatz der Fördermittel bestätigen.

Fördermittelberatung und Erstellen der Anträge und Bestätigungen

Als von der KfW anerkannter Sachverständiger berate ich Sie hinsichtlich der möglichen Förderungen im Rahmen der KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 430, 151 und 152, mehr unter www.kfw.de) und bestätige gegebenenfalls die Angemessenheit der Maßnahmen und die Übereinstimmung mit den Richtlinien. Ich unterstütze Sie bei allen Förderanträgen und stelle Ihnen die erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen aus. Dazu gehört der Verwendungsnachweis für einen Investitionszuschuss, die Bestätigung zum Kreditantrag bei der Bank und die Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme.

Warum brauche ich die Nachweise?

Die KfW will sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen fachgerecht ausgeführt worden sind und einen positiven Energieeinspareffekt haben. Daher soll der unabhängige Energieberater die Einsparung im Vergleich zum vorherigen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Nur mit dieser Begutachtung wird der Kredit bewilligt oder der Zuschuss erteilt.

Nach der Modernisierung soll der Energieberater die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen bestätigen, unter anderem, dass ein Fachunternehmen am Werk war oder dass - zum Beispiel bei einer Heizungserneuerung - ein hydraulischer Abgleich stattgefunden hat. Beim Standard "KfW-Effizienzhaus" wird die Einhaltung der beantragten Effizienz überprüft, bei Einzelmaßnahmen die Einhaltung des geforderten Mindeststandards. Ich begleite Sie bei Antragsstellung und Formalitäten und stelle Ihnen die erforderlichen Nachweise aus.

Arndt Energie-News

09.01.2020 Die KfW zieht nach: Deutliche Verbesserung der Gebäudeförderung

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Erhöhung der Tilgungszuschüsse bzw. Zuschüsse zum 24.01.2020

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